Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der Schmidt Pro Sport und Event GbR (nachfolgend „prosportundevent“), insbesondere in den Bereichen Cycling, Coaching, Performance und Event.
(2) Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, Teams, Vereine, Unternehmen, Veranstalter und sonstige Auftraggeber.
(3) Die AGB gelten für alle Aufträge, soweit nicht im jeweiligen Angebot oder in einer individuellen Vereinbarung ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn prosportundevent ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
Vertragsschluss mit minderjährigen Athleten
1. Vertragspartner und Vertragsabschluss
Bei Athleten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird der Vertrag mit einem gesetzlichen Vertreter als Vertragspartner abgeschlossen. Der gesetzliche Vertreter übernimmt damit die vertraglichen Zahlungspflichten gegenüber prosportundevent.
Der minderjährige Athlet ist die betreute Person und nimmt die vereinbarten Coaching- und Beratungsleistungen in Anspruch. Er bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die vereinbarten Mitwirkungs- und Kommunikationspflichten im Rahmen der Betreuung kennt und einhalten wird.
2. Zustimmung zur Trainingsbetreuung
Der gesetzliche Vertreter erklärt sich mit dem Abschluss des Coachingvertrags sowie mit der Durchführung der vereinbarten Trainingsplanung und Trainingsberatung für den minderjährigen Athleten einverstanden.
Bei gemeinsamem Sorgerecht ist grundsätzlich die Zustimmung beider Sorgeberechtigten einzuholen. Die erforderlichen Unterschriften sind vor Beginn der Betreuung einzureichen.
3. Zahlungspflichten
Der gesetzliche Vertreter ist für die fristgerechte Zahlung der vereinbarten Zahlungen verantwortlich.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Athleten
Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich, den minderjährigen Athleten über die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von prosportundevent zu informieren und auf deren Einhaltung hinzuwirken.
Der gesetzliche Vertreter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und mit deren Geltung im Rahmen des Vertragsverhältnisses einverstanden ist. Der minderjährige Athlet verpflichtet sich ebenfalls, die für ihn geltenden Vertragsbedingungen einzuhalten.
Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich, prosportundevent über ihnen bekannte Umstände zu informieren, die für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Trainingsbetreuung wesentlich sind.
§ 2 Leistungsangebot
prosportundevent bietet individuelle Dienstleistungen im Sport besonders Radsport, in der Trainingsplanung, der Leistungsentwicklung und der sportlichen Betreuung von Veranstaltungen an.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
2.1 Cycling
Die Leistungen umfassen die Beratung und Planung individueller Radsportprojekten und anderen sportlichen Projekten sowie die Unterstützung von Athleten, Gruppen und Teams.
2.2 Coaching
Das individuelle Coaching richtet sich insbesondere an ambitionierte Radsportler der U19, Amateurfahrer und professionelle Radsportler.
Der Umfang und Inhalt der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Coaching-Angebote auf der Website von prosportundevent. Leistungen, die über den jeweils beschriebenen Umfang hinausgehen, gelten als Sonderleistungen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die Betreuung erfolgt individuell auf Grundlage des gebuchten Angebots. Umfang, Häufigkeit und Verfügbarkeit der Kommunikation richten sich nach den jeweils vereinbarten Leistungen. Eine durchgehende Erreichbarkeit rund um die Uhr ist nicht Bestandteil des Angebots.
2.3 Performance und Trainingslager
Die Leistungen umfassen die individuelle Planung und Unterstützung von Trainingsmaßnahmen, Trainingslagern und Gruppenangeboten.
Der Umfang und Inhalt der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Performance-Angebote auf der Website von prosportundevent. Leistungen, die über den jeweils beschriebenen Umfang hinausgehen, gelten als Sonderleistungen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der konkrete Umfang wird vor Beginn vereinbart. Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Transport- und sonstige Fremdkosten sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind.
2.4 Event und sportliche Leitung
prosportundevent unterstützt Veranstalter, Teams, Vereine und Unternehmen bei der Planung und sportlichen Durchführung von Sportveranstaltungen.
Dazu gehören insbesondere die Tätigkeit als sportlicher Leiter bei Radrennen sowie die individuelle Planung und Beratung sportlicher Veranstaltungen.
Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Einsatzzeiten, Vergütung und organisatorische Rahmenbedingungen werden für jede Veranstaltung gesondert vereinbart.
Veranstalterpflichten, Genehmigungen, Sicherheitskonzepte und behördliche Aufgaben werden nur übernommen, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.
§ 3 Vertragsschluss und Angebote
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website dient der Information und stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Interessenten können über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten eine Anfrage stellen.
(3) Ein Vertrag kommt erst durch eine ausdrückliche Annahme des Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine anderweitig nachweisbare übereinstimmende Vereinbarung zustande.
(4) Vor Beginn der Leistung werden die wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit und gegebenenfalls besondere Bedingungen, vereinbart.
(5) Die Website ermöglicht keinen unmittelbaren Vertragsabschluss. Eine Anfrage über die Website allein begründet daher noch keine Verpflichtung zur Abnahme oder Erbringung einer Leistung.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Individuelles Coaching
• Monatliche Vergütung nach individueller Vereinbarung, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer
• Mindestvertragslaufzeit: drei Monate.
• Der konkrete Leistungsumfang wird vor Beginn individuell vereinbart.
• Für Coaching-Verträge mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten wird die Gesamtvergütung für diesen Zeitraum im Voraus berechnet.
• 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung sind vor Beginn der Betreuung zur Zahlung fällig. Die verbleibenden 50 % sind nach Ablauf von fünf Wochen ab Betreuungsbeginn zu zahlen.
• Die Betreuung beginnt nach Eingang der vereinbarten Anzahlung, sofern kein abweichender Beginn ausdrücklich vereinbart wurde. Die jeweiligen Zahlungstermine und Beträge werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
• Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Auftrags sind, werden vor ihrer Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt und gesondert vergütet
• Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten dreimonatigen Vertragslaufzeit. Eine Kündigung durch den Kunden ist nicht erforderlich.
• Eine Fortführung des Coachings über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und prosportundevent.
Performance
Individuelles Trainingslager
• Tägliche Betreuung: nach individueller Vereinbarung.
• Pauschale: nach individueller Vereinbarung.
• Alle Preise inklusiv der gesetzlichen Umsatzsteuer
Gruppenangebote und Trainingslager
• Tägliche Betreuung: nach individueller Vereinbarung.
• Pauschale: nach individueller Vereinbarung.
• Alle Preise inklusiv der gesetzlichen Umsatzsteuer
Die Betreuung beginnt nach Eingang der vereinbarten Anzahlung, sofern kein abweichender Beginn ausdrücklich vereinbart wurde. Die jeweiligen Zahlungstermine und Beträge werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Der konkrete Leistungsumfang wird vor Beginn individuell vereinbart.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Athleten
(1) Der Auftraggeber stellt alle Informationen bereit, die zur vereinbarten Leistung erforderlich sind.
(2) Im Coaching betrifft dies insbesondere Angaben zum Trainingsumfang, zur Trainingshistorie, zu sportlichen Zielen, zur Wettkampfplanung sowie zu relevanten Veränderungen der körperlichen Leistungsfähigkeit.
(3) Der Athlet verpflichtet sich, relevante Rückmeldungen zu Belastung, Erholung, Beschwerden und Veränderungen seiner Trainingssituation zeitnah mitzuteilen.
(4) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich.
(5) Werden erforderliche Informationen oder Rückmeldungen nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, kann dies die Qualität und Anpassung der vereinbarten Leistung beeinflussen.
§ 7 Trainingsplanung und sportliche Verantwortung
(1) Die Trainingsplanung erfolgt auf Grundlage der verfügbaren Informationen, der individuellen Voraussetzungen und der vereinbarten sportlichen Ziele.
(2) Trainingspläne sind keine unveränderlichen Vorgaben. Eine Anpassung kann aufgrund der Leistungsentwicklung, Ermüdung, Regeneration, beruflicher Verpflichtungen, Wetterbedingungen oder sonstiger Umstände erforderlich sein.
(3) Der Athlet ist verpflichtet, seine körperliche Verfassung eigenverantwortlich zu beobachten und relevante Veränderungen mitzuteilen.
(4) Bei Krankheit, Verletzungen oder gesundheitlichen Beschwerden ist das Training gegebenenfalls auszusetzen oder anzupassen. Bei medizinischen Fragestellungen ist ärztlicher Rat einzuholen.
(5) Trainings- und allgemeine Ernährungsempfehlungen ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung und keine medizinische Ernährungsberatung.
(6) prosportundevent schuldet eine fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung, garantiert jedoch keinen bestimmten sportlichen Erfolg, keine konkreten Leistungswerte und keine bestimmten Platzierungen oder Qualifikationen.
§ 8 Termine, Änderungen und Ausfälle
(1) Vereinbarte Termine und Leistungszeiträume werden nach Möglichkeit eingehalten.
(2) Bei Krankheit, Unfall, extremen Wetterbedingungen, behördlichen Anordnungen, Streckensperrungen oder vergleichbaren Umständen können Änderungen erforderlich werden.
(3) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, die zusätzliche Kosten verursachen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Abstimmung.
(4) Bei Absagen oder Verschiebungen von Trainingslagern, Veranstaltungen oder individuell vereinbarten Terminen gelten die gesondert vereinbarten Bedingungen. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung von prosportundevent richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Radsportaktivitäten und Radrennen sind mit sporttypischen Risiken verbunden. Athleten und Auftraggeber sind verpflichtet, geltende Sicherheitsregeln zu beachten und auf eine geeignete Ausrüstung sowie die Berücksichtigung ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit zu achten.
(3) Die Erstellung von Trainingsplänen und die sportliche Beratung durch prosportundevent erfolgen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen zu seinem Gesundheitszustand, seiner körperlichen Belastbarkeit, seinem Trainingsstand und seinen sportlichen Zielen.
(4) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine gesundheitliche Eignung und körperliche Belastbarkeit für die Durchführung der empfohlenen Trainingseinheiten sicherzustellen. Bei gesundheitlichen Beschwerden, bestehenden Erkrankungen oder Zweifeln an der Sporttauglichkeit ist vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainings ärztlicher Rat einzuholen.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, prosportundevent über relevante gesundheitliche Veränderungen, Beschwerden, Verletzungen und sonstige Umstände zu informieren, die Einfluss auf die Trainingsplanung oder Trainingsdurchführung haben können. Empfehlungen und Trainingspläne sind entsprechend den individuellen körperlichen Voraussetzungen eigenverantwortlich umzusetzen. Bei Schmerzen, Krankheit oder ungewöhnlichen körperlichen Reaktionen ist das Training zu unterbrechen und gegebenenfalls medizinischer Rat einzuholen.
(6) Die Trainingsplanung und sportliche Beratung ersetzen keine ärztliche Untersuchung, Diagnose oder Behandlung. Ein bestimmter sportlicher Erfolg wird nicht garantiert.
(7) prosportundevent haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf unvollständigen oder unzutreffenden Angaben des Kunden oder auf einer eigenmächtigen Abweichung von vereinbarten Trainingsempfehlungen beruhen, haftet prosportundevent nur, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung bleibt unberührt.
Haftung für Schäden an Ausrüstung und Material
(8) Der Kunde ist selbst für den ordnungsgemäßen Zustand, die Verkehrssicherheit und die sachgerechte Nutzung seiner Sportausrüstung verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Fahrräder, Helme, Bekleidung, elektronische Geräte und sonstiges Trainingsmaterial.
(9) prosportundevent übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der vom Kunden mitgeführten oder verwendeten Ausrüstung, soweit der Schaden nicht auf einer gesetzlichen Haftung von prosportundevent beruht. Die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung bleibt unberührt.
Doping und verbotene Substanzen
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils geltenden Anti-Doping-Bestimmungen einzuhalten, insbesondere die für ihn maßgeblichen Regelwerke seines Verbandes sowie die anwendbaren nationalen und internationalen Anti-Doping-Regelungen.
(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich vor der Einnahme von Medikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln oder sonstigen Substanzen über deren Zulässigkeit nach den für ihn geltenden Anti-Doping-Bestimmungen zu informieren. Bei Unsicherheiten ist ärztlicher Rat einzuholen und gegebenenfalls eine Überprüfung anhand einer anerkannten Anti-Doping-Datenbank vorzunehmen.
(3) prosportundevent unterstützt oder empfiehlt keine Anwendung verbotener leistungssteigernder Substanzen oder Methoden. Die Einnahme solcher Substanzen entgegen den geltenden Anti-Doping-Bestimmungen erfolgt nicht auf Empfehlung von prosportundevent.
(4) Bei einem begründeten Verdacht auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen die geltenden Anti-Doping-Bestimmungen oder bei einem nachgewiesenen Dopingverstoß behält sich prosportundevent vor, die Betreuung nach Prüfung des Einzelfalls auszusetzen oder aus wichtigem Grund zu beenden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Dopingverstöße und Schadensersatz
(5) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen anwendbare Anti-Doping-Bestimmungen und entstehen prosportundevent hierdurch nachweisbare Schäden, insbesondere konkrete finanzielle Nachteile oder wirtschaftliche Einbußen aufgrund einer Beeinträchtigung des geschäftlichen Ansehens, bleiben gesetzliche Schadensersatzansprüche vorbehalten.
§ 10 Nutzungsrechte an Trainingsunterlagen
(1) Individuell erstellte Trainingspläne, Streckendateien, Auswertungen und sonstige Unterlagen dürfen vom Auftraggeber für die vereinbarten persönlichen oder betrieblichen Zwecke genutzt werden.
(2) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von prosportundevent, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
(3) Vorbestehende Konzepte, Methoden, Vorlagen und allgemeines Fachwissen verbleiben bei prosportundevent. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben
§ 11 Datenschutz und Kommunikation
(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung vereinbarter Leistungen, zur Kommunikation und zur Abrechnung.
(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu eingesetzten Kommunikations- und Trainingsplattformen sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website.
(4) Die Nutzung von Diensten wie WhatsApp oder TrainingPeaks erfolgt im Rahmen der jeweiligen Vereinbarung und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern kann bei bestimmten Vertragsabschlüssen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen, insbesondere bei Fernabsatzverträgen oder bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen.
(2) Ob ein Widerrufsrecht besteht und welche Fristen gelten, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der konkreten Art des Vertragsschlusses.
(3) Soweit erforderlich, erhalten Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.
(4) Ein möglicher vorzeitiger Beginn der Dienstleistung während einer Widerrufsfrist wird nur unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen vereinbart.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der prosportund event GbR als Gerichtsstand vereinbart werden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in Textform festgehalten werden. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Abreden bleiben unberührt.
Torsten Schmidt Pro Sport und Event GbR
Anschrift: Sonnenbergstraße 2, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
E-Mail: cycling@prosportundevent.com
Telefon: 0151 2 1818072
VAT DE 291 88 63 18